Wobei wir Ihnen helfen

Wir beraten und begleiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, bei Rechtsfragen rund um die Themen betriebliche Altersversorgung (bAV), Sozialversicherungspflicht und steuerfreie Leistungen zum Lohn.

Fragen wie die Anpassung der Betriebsrente, Insolvenzschutz und Ansprüche gegen den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), Pensionszusagen, Versorgungsverträge, private Absicherungen, Sozialversicherungspflicht und Zuschüsse zum Arbeitslohn stehen dabei im Vordergrund.

Ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit ist die Überprüfung von Versorgungsregelungen in Unternehmen, Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen bzw. einschlägige Tarifverträge, die Altersvorsorge für Unternehmer, leitende Angestellte, Freiberufler bzw. Selbständige und die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Ebenso wehren wir für unsere Mandanten erfolgreich unberechtigte Ansprüche ab.

Immer bedeutender wird auch die Beratung bei der Rückdeckung von Pensionszusagen mit Kapitalanlagen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit betrieblicher oder privater Altersversorgung.

Wir vertreten Sie – falls erforderlich – vor allen Gerichten in Deutschland mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs (BGH).

Betriebliche Altersversorgung

mehr lesen

Moderne Vergütungssysteme

mehr lesen

Sozialversicherungs­pflicht

mehr lesen