Formulare
Hier finden Sie alle Formulare und Dokumente, die Sie im Laufe unserer Zusammenarbeit brauchen. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und laden Sie die für Sie relevanten Dokumente herunter.
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Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist nicht nur Kapitalanlage, sondern eine komplexe arbeitsrechtliche Beziehung mit Bezügen zum Steuer-, Sozialversicherungs-, Gesellschafts-, Versicherungs- und Bilanzrecht. Neben fundierten Rechtskenntnissen ist auch eine große praktische Erfahrung aus dem Unternehmensalltag mit der Analyse von Bilanzen sowie der Durchführung der bAV über Versicherungsunternehmen, Banken und Kapitalanlagegesellschaften notwendig.
Ob Pensionszusage, Versorgung über eine Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – ohne eine hochspezialisierte Rechtsberatung gerät der Arbeitgeber leicht in Haftungsfallen bzw. der Arbeitnehmer kann sein Recht nicht nachhaltig durchsetzen.
Die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben ist hoch. Intelligente und rechtssichere Wege zur Abmilderung dieser Belastungen eröffnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Gestaltungsspielraum bei Löhnen und Gehältern. Mit steuerfreien bzw. steuerbegünstigten Leistungen zum Lohn fördert der Gesetzgeber Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu zählen z. B. der Warengutschein, Essensschecks, Kindergartenzuschuss, Erholungsbeihilfe, Fahrtkostenzuschuss, Jobticket, Warengutschein, Verpflegungsmehraufwand etc.
Die obersten Finanz- und Sozialgerichte haben mittlerweile weitgehend für Klarheit bei der Anwendung gesorgt. Eine Anpassung der jeweiligen Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist dazu erforderlich sowie eine Prüfung der Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bei mitbestimmten und tarifgebundenen Unternehmen. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Unterschreitung des Mindestlohns, Lohnpfändung oder der Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung geboten.
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), deren Familienangehörige, Selbständige und Freiberufler sind oft nicht Pflichtmitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte, insbesondere des Bundessozialgerichtes, hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Es ist daher besonders sorgfältig zu prüfen, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht – je nach Zielsetzung des Mandanten.